Datenökonomie, Marktmacht und Datenhoheit
Um Marktmacht und ethische Fragen bei der Verwendung von Daten ging es bei diesem Treffen der AG Innovativer Staat.
Berlin. Daten, Daten, Daten – war das Thema der Sitzung der AG Innovativer Staat am 24. September 2018, das für einen Teilnehmer*innen-Höchststand und kontroverse Diskussionen sorgte. Dabei ging es nicht nur um die Facette Datenschutz, sondern um Datenökonomie. Die Ausgangsüberlegung des Treffens war, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) große Potenziale für die Wirtschaft und Gesellschaft verspricht. Damit KI-Systeme lernen können, Entscheidungen zu treffen, benötigen sie große Menge an Trainingsdaten. Für die Qualität der Ergebnisse ist die Voraussetzung, dass diese Daten in entsprechender Verfügbarkeit und Güte vorhanden sind. Aber auch unabhängig von lernenden Systemen – Daten haben immer stärker einen ökonomischen Wert und sind entscheidend für die Marktmacht. Bei der Verwendung von Daten stellen sich verschiedene datenethische Fragen – gerade auch, wenn man den Blick auf das Individuum lenkt. Es stellen sich Fragen der Datensouveränität. Die AG Innovativer Staat widmete sich dem Thema Ökonomie von Daten deswegen aus einer wirtschaftlichen, öffentlichen als auch individuellen Perspektive.
Blick auf die Wirtschaft – Marktmacht begrenzen
Im ersten Vortrag der Sitzung erläuterte Dr. Nicola Jentzsch von der Stiftung Neue Verantwortung die Problematik, wie die Marktmacht von großen Unternehmen in der Datenökonomie begrenzt werden kann. Digitale Märkte werden zunehmend von großen Unternehmen bzw. Plattformen dominiert, die marktübergreifende Ökosysteme aufbauen. Durch diese Marktdominanz entstehen neue Wettbewerbsdynamiken, die auf traditionellen Märkten nicht vorkommen. Digitale Informationsmärkte erfordern aktive Eingriffe, damit sie funktionieren. Die große Dynamik auf diesen Märkten und technologisch komplexe Produkte machen eine Regulierung aber sehr schwierig und erfordern neue Instrumente der Wettbewerbskontrolle. Wie diese neuen Instrumente der Marktaufsicht aussehen könnten, erläuterte Dr. Jentzsch in ihrem Vortrag.
Blick auf die Verwaltung – Datenmarktplätze für Verwaltungen, Bürger*innen und Unternehmen
Im Anschluss ging Prof. Dr. Peter Parycek, Leiter des Kompetenzzentrums ÖFIT am Fraunhofer FOKUS, auf die Rolle des Staates in der Datenökonomie ein und diskutierte die Frage, ob der Staat selbst als Plattform für Daten auftreten kann. Er stellte vor, wie öffentliche Datenmarktplätze aussehen könnten und welche Komponenten eine Verwaltungsplattform für Daten haben muss. Anhand verschiedener Szenarien erklärte er, welche Möglichkeiten sich dem Staat, Bürger*innen und Unternehmen ermöglichen und an welcher Stelle Eingriffe nötig sind, damit eine solche Plattform auch einen gesellschaftlichen Nutzen hat.
Blick auf das Individuum – Wer hat die Hoheit über Daten?
Zum Abschluss erläuterten Dr. Nikolai Horn und Marc Reinhardt von Capgemini den Begriff der Datenhoheit und diskutierten, ob es ein Eigentum an Daten geben kann, welche Probleme sich ergeben, wenn der Wert von Daten bestimmt werden soll und wie eine gerechte Verteilung von Daten aussehen kann. Die beiden Referenten zeigten auf, dass auf die Frage, wie Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft organisiert werden kann und wie ein „Digital-Fair-Trade“ aussehen kann, derzeit noch keine allgemeingültigen Antworten getroffen werden können. Sie stellten aber erste praktische Ansätze vor, wie eine Ausgestaltung aussehen könnte. Zu dieser Thematik erschien ein Denkimpuls der Initiative D21, in dem Nikolai Horn & Marc Reinhardt die Frage nach der Datenhoheit weiter vertiefen.