AG-Blog | Jugendschutz: Müssen wir zurück ins analoge Zeitalter? Zwischen Schutz, Selbstbestimmung und gemeinsamer Verantwortung
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer Welt auf, in der soziale Medien zum Alltag gehören – mit allen Chancen und Risiken. Studien zeigen: 10- bis 17-Jährige in Deutschland verbringen im Schnitt rund zweieinhalb Stunden pro Schultag und fast vier Stunden pro Tag an Wochenenden in sozialen Medien; über eine Million von ihnen zeigen ein risikoreiches, mehrere Hunderttausend ein suchtähnliches Nutzungsverhalten. Parallel dazu wird in der Öffentlichkeit erbittert über Handyverbote an Schulen gestritten. Für die AG Bildung der Initiative D21 ist klar: Diese Debatte greift zu kurz, wenn sie nicht zugleich die strukturellen Fragen von Regulierung, Medienbildung und Verantwortung adressiert.
Berlin. Die AG Bildung diskutierte in ihrer dritten Sitzung 2025 im Microsoft Atrium in Berlin die provokant formulierte Frage „Jugendschutz: Müssen wir zurück ins analoge Zeitalter?“. Unter der AG-Leitung von Alessa Gangl (Bechtle | Vorstand der Initiative D21) und Stefan Schönwetter (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung) trafen Vertreter*innen aus Wissenschaft, Schule, Verwaltung, Tech-Unternehmen, Polizei und Zivilgesellschaft zusammen. Den inhaltlichen Auftakt bildete ein Impuls von Prof. Ralph Hertwig, Direktor am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, der das von der Leopoldina veröffentlichte und aktuell viel diskutierte Papier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ vorstellte.
Zwischen Teilhabe und Risiko – das sagt die Forschung
Hertwig ordnete die Debatte zunächst in einen größeren Kontext ein: Weltweit sei in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein deutlicher Anstieg psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen – etwa Depressionen, Angststörungen, selbstverletzendes Verhalten und Suizidalität. Diese Entwicklungen seien zeitlich mit der massiven Verbreitung von Smartphones und sozialen Medien zusammengefallen – und das vor dem Hintergrund einer allgemeinen „Polykrise“ mit Klimawandel, Kriegen, Unsicherheiten und gesellschaftlicher Polarisierung.
Die Forschungslage dazu sei jedoch kompliziert: Viele Studien seien korrelativ, echte Kausalnachweise rar. Experimentelle Designs seien aus ethischen Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. Das Diskussionspapier der Leopoldina arbeite daher mit „konvergierender Evidenz“: Querschnittsstudien, Längsschnittanalysen und Interventionsstudien zusammen ergäben ein Bild, das ernst zu nehmende Hinweise auf negative Effekte intensiver, vor allem suchtartiger Social-Media-Nutzung liefere – etwa auf Schlaf, Konzentration, Essverhalten und psychische Gesundheit.
Soziale Medien geben vielen jungen Menschen permanent das Gefühl, etwas verpassen zu können.
Gleichzeitig betonte Hertwig die ambivalente Rolle sozialer Medien: Sie ermöglichten Teilhabe, politischen Selbstausdruck, soziale Unterstützung – gerade für Minderheiten und vulnerable Gruppen. Positive Rückmeldungen und authentische Selbstdarstellung könnten das Selbstwertgefühl stärken; soziale Netzwerke böten Informationen, Inspiration und Anschlussfähigkeit. Die Kernfrage sei daher nicht: „Soziale Medien: ja oder nein?“, sondern wie wir digitale Umgebungen so gestalten, dass Kinder und Jugendliche Chancen nutzen können, ohne von Geschäftsmodellen der Aufmerksamkeitsökonomie überfordert oder geschädigt zu werden.
Hertwig argumentierte, dass angesichts der Geschwindigkeit technologischer Entwicklungen das wissenschaftliche Wissen zwangsläufig hinterherhinke. Wo potenziell schwerwiegende Schäden drohten und Vulnerabilitäten – etwa in sensiblen Entwicklungsfenstern der Jugend – absehbar seien, sei das Vorsorgeprinzip entscheidend: Politik müsse handeln, auch wenn noch nicht alle Detailfragen der Kausalität abschließend geklärt seien:
Die wissenschaftliche Untersuchung ist noch nicht zu Ende; aber bei potenziellem Schaden darf, muss und sollte eine Gesellschaft trotzdem reagieren.
Ein altersdifferenziertes Schutzpaket statt pauschaler Verbote
Auf Basis der vorliegenden Evidenz und internationaler Beispiele plädierte Hertwig nicht für einen einfachen „Off“-Schalter, sondern für eine altersdifferenzierte Schutzstrategie:
- Kinder unter 13 Jahren sollten keine eigenen Social-Media-Accounts haben – entsprechende Angebote seien für diese Altersgruppe grundsätzlich ungeeignet.
- Für 13- bis 15-Jährige brauche es elterliche Begleitung, die technisch leicht umsetzbar, verständlich und datenschutzkonform gestaltet sein müsse – inklusive plattformübergreifender Möglichkeiten, Nutzungszeiten zu begrenzen und Inhalte zu filtern.
- Für 13- bis 17-Jährige seien altersgerechte Einschränkungen von Plattformfunktionen zentral: keine personalisierte Werbung, keine Profilerstellung, keine werbebasierte Monetarisierung bei Minderjährigen sowie sichere Standardeinstellungen und altersgerechte algorithmische Vorschläge.
Zugleich brauche es, so Hertwig, eine verlässliche Infrastruktur zur Altersverifikation, klare rechtliche Leitplanken (u. a. im Zusammenspiel von DSA, AVMD-Richtlinie, DSGVO und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) sowie einen verbindlichen Bildungskanon von der Kita bis zur Sekundarstufe, der einen reflektierten, souveränen Umgang mit digitalen Medien verankere. Eine technische Möglichkeit dazu könnte die neue EUDI-Wallet darstellen. Dazu kämen öffentliche Aufklärungskampagnen und niederschwellige Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern. Schließlich sei weitere unabhängige Forschung nötig, insbesondere zu neuen KI-gestützten Formaten (z. B. „virtuelle Freund*innen“ oder soziale Halluzinationen):
Uns Erwachsenen fällt es schon schwer, unseren Konsum zu kontrollieren – Kinder und Jugendliche haben damit noch viel größere Probleme.
In der Diskussion mit dem Plenum wurde deutlich: Verbote allein sind zu wenig – aber ganz ohne Grenzen wird es ebenfalls nicht gehen. Entscheidend sei ein Maßnahmenbündel, das Regulierung, Technikgestaltung, Bildung und Gesundheitspolitik zusammendenkt.
„Handyverbot“ als Scheindebatte? Schule zwischen Anspruch und Realität
In der anschließenden Paneldiskussion tauschten sich Cordula Hobein (Schulleiterin der Grundschule am Schäfersee), Dirk Krämer (Referent für Medienbildung in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin), Lutz Mache (Government Affairs and Public Policy Senior Manager bei Google ), Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger (Leiter des Instituts für Cyberkriminologie) und Jennifer Weber (Referentin im Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz) über die Frage aus, wie Jugendschutz im Digitalen konkret umgesetzt werden kann – und wer wofür Verantwortung trägt.
Cordula Hobein machte deutlich, dass die öffentliche Debatte um Handyverbote an Schulen der Realität oft hinterherhinkt: In vielen Grundschulen sei die Nutzung von Handys und Smartwatches längst über Hausordnungen geregelt – diese würden bis zum Verlassen des Schulgebäudes in der Tasche verschwinden. Schulen hätten in den vergangenen Jahren zahlreiche Rahmenbedingungen geschaffen, Präventionsarbeit geleistet und Beziehungsarbeit gestärkt. Gleichzeitig könne Schule nicht alle Probleme kompensieren, die aus exzessiver Mediennutzung im Elternhaus entstünden. Wenn Jugendliche am Wochenende mehrere Stunden täglich in sozialen Medien unterwegs seien, sei das zunächst elterliche Verantwortung – nicht primär eine schulische:
Auch eine Schule mit guter Beziehungsarbeit kann nicht alles auffangen, was außerhalb des Schulhofs passiert. […] Am Ende trägt jede und jeder eine eigene Verantwortung.
Auch Dirk Krämer unterstrich die doppelte Kompetenzaufgabe:
Medienkompetenz ist nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Eltern zentral. Wer einem Kind ein Smartphone kauft, sollte mindestens die Schutz- und Sperrfunktionen aktivieren können.
Eltern würden hier viel zu wenig in die Pflicht genommen – es gebe einfache Einstellungsoptionen in jedem Smartphone, die diese nutzen könnten. Viele Phänomene wie FOMO, depressive Verstimmungen oder exzessive Bildschirmnutzung entstünden im Zusammenspiel von Peergroup, Familienkultur und Plattformlogiken.
Medienbildung strukturiert verankern – von Landesstrategien bis Digitalpakt
Jennifer Weber skizzierte, wie Rheinland-Pfalz im Rahmen von Programmen wie „Medienkompetenz macht Schule“ und dem „MedienkomP@ss“ seit Jahren Medienbildung strukturiert verankert – von der Grundschule bis in die weiterführenden Schulen:
Aufgabe des Ministeriums ist es, Rahmenbedingungen und durch die pädagogischen Landesinstitute praxistaugliche Materialien bereitzustellen, damit Schulen nicht überall bei null anfangen müssen.“
Der DigitalPakt habe es zudem ermöglicht, neue Schnittstellen zwischen Schulträgern, Schulen und Landesstrukturen zu etablieren – etwa über Kompetenzzentren, die Best-Practice-Beispiele bündeln und Schulen beim Aufbau medienpädagogischer Konzepte unterstützen sollen.
Ähnliches berichtete Krämer für Berlin: Das Basiscurriculum Medienbildung stelle gleichzeitig sowohl die Grundlage als auch die Verpflichtung für Schulen dar, Medienbildung als Querschittsaufgabe aller Fächer umzusetzen. Die eingerichteten Medienkompetenzzentren könnten bei der Umsetzung unterstützend wirken.
Plattformen in die Pflicht – und Regulierung greifbar machen
Aus Perspektive eines Unternehmens, das selbst Teil des Problems wie der Lösung ist, schilderte Lutz Mache die Herausforderungen, wenn Regulierung konkret werden soll. Mit Instrumenten wie „Google Family Link“ seien Werkzeuge verfügbar, mit denen Eltern Nutzungszeiten begrenzen, Inhalte filtern oder Aktivitäten ihrer Kinder nachvollziehen könnten. Zugleich gebe es auf EU-Ebene mit dem Digital Services Act (DSA) und existierenden nationalen Rahmen wie dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) einen sich verdichtenden Regulierungsrahmen, der mehr Schutz einfordert – etwa durch Altersverifikation, sicherere Standardeinstellungen wie kein automatisches Abspielen weiterer Inhalte, Erinnerungen an Pausen oder keine personalisierte Werbung an Minderjährige:
Bei uns sind algorithmische Empfehlungssysteme bereits stärker auf Nützlichkeit statt auf reine Klickoptimierung getrimmt und Standardschutzmaßnahmen – etwa das Abschalten von Autoplay für Minderjährige – konsequent umgesetzt.
Gleichzeitig brauche es konkrete, praktikable Umsetzungsvorschläge aus Politik und Aufsicht, damit Unternehmen wissen, wie „kindgerechte“ Plattformgestaltung im Detail aussehen soll. Einen solchen lieferte Rüdiger:
Warum legen wir nicht fest, dass jedes dritte Video in sozialen Medien ein Aufklärungsvideo sein muss?
Ein Beispiel für neue Wege sei laut Mache ein gemeinsam mit einer Sparkasse erprobtes Modell zur Altersverifikation via Token und Zero-Knowledge-Proofs, das Jugendschutz und Datenschutz besser in Einklang bringen solle.
Polizei im digitalen Raum – Kriminalprävention als Bildungsauftrag
Rüdiger rückte außerdem die strafrechtliche Dimension in den Vordergrund: Ein Großteil der relevanten Straftaten im digitalen Raum – von Cybermobbing über sexualisierte Gewalt bis hin zu extremistischen Inhalten – finde in oder rund um soziale Medien statt. Zugleich sei die Polizei in der bildungs- und jugendpolitischen Debatte lange unterschätzt worden. In den vergangenen 15 bis 20 Jahren hätten sich Akteure – Schule, Eltern, Plattformen, Jugendmedienschutz, Polizei – häufig Verantwortung gegenseitig zugeschoben, statt ihre Beiträge systematisch zu verzahnen.
Zudem kritisierte Rüdiger, dass es bislang weder „Kinderonlinewachen“ noch sichtbare digitale Streifenpräsenz gebe, die präventiv in sozialen Netzwerken oder Online-Spielen unterwegs seien. Sichtbarkeit allein könne hier bereits generalpräventiv wirken – ähnlich wie eine Polizeistreife im öffentlichen Raum. Auch Gaming-Plattformen würden bislang häufig aus der Regulierung herausfallen, obwohl dort vergleichbare Risiken bestünden. Digitale Bildung sei daher immer auch Kriminalprävention – und müsse gemeinsam mit Polizei, Justiz und Kinderschutz gedacht werden.
Das Publikum brachte weitere Facetten ein: von der Rolle aktueller und gut gemachter Bildungs- und Aufklärungsmaterialien über die Idee, Aufklärungsvideos systematisch in Feeds zu integrieren („jeder dritte Clip“) bis hin zur Frage, wie Eltern bei der Begleitung ihrer Kinder praktisch unterstützt werden können – ohne sie zu überfordern oder eine „Verbotskultur“ zu produzieren, die an den Lebensrealitäten vorbeigeht.
Unser Fazit: Kein Zurück ins Analoge – aber klare Leitplanken für eine digitale Kindheit
Am Ende der Sitzung war deutlich: Die Frage „Müssen wir zurück ins analoge Zeitalter?“ lässt sich klar verneinen – aber sie markiert einen berechtigten Reflex auf reale Überforderungen. Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor manipulativen Mechanismen, exzessiver Nutzung und strafbaren Inhalten. Sie brauchen zugleich die Chance, digitale Räume als Orte von Teilhabe, Kreativität und Gemeinschaft zu erleben.
Jugendschutz im digitalen Zeitalter ist damit eine geteilte Aufgabe:
- Politik und Regulatorik müssen klare Leitplanken setzen und sie durchsetzbar machen.
- Plattformen müssen Geschäftsmodelle und Designelemente so gestalten, dass sie nicht auf Kosten der Schwächsten gehen.
- Bildungssysteme brauchen für gelungene Medienbildung Ressourcen, Curricula und Unterstützung.
- Eltern, Vereine und außerschulische Akteure benötigen verständliche, niedrigschwellige Angebote, um Kinder im Alltag zu begleiten.
- Polizei und Justiz müssen im digitalen Raum sichtbar, ansprechbar und kindgerecht erreichbar sein.
Die zentrale Botschaft der Sitzung: Nicht die Technologie entscheidet, sondern wie wir sie gestalten – und welche Schutzräume wir Kindern und Jugendlichen in einer digitalen Welt garantieren.