Vorsichtiger Optimismus bei der Digitalisierung der Verwaltung

In diesem Jahr hat Deutschland eine neue Regierung bekommen, die sich im Koalitionsvertrag bei der Digitalisierung einiges vorgenommen hat. Die AG Innovativer Staat warf bei ihrem letzten Treffen einen Blick darauf, welche Auswirkungen dies für das Thema E-Government mit sich brachte und blickte auf Themen und Aktivitäten, die sich im nächsten Jahr anbahnen.

Berlin. In diesem Jahr hat Deutschland eine neue Regierung bekommen, die sich im Koalitionsvertrag bei der Digitalisierung einiges vorgenommen hat. Die AG Innovativer Staat warf bei ihrem letzten Treffen am 26. November 2018 einen Blick darauf, welche Auswirkungen dies für das Thema E-Government mit sich brachte und blickte auf Themen und Aktivitäten, die sich im nächsten Jahr anbahnen. Dass bei der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland sehr viel Handlungsbedarf beseht ist unbestritten. Doch das Fazit der TeilnehmerInnen des AG-Treffens war: Es tut sich etwas.

Normenkontrollrat empfiehlt Digitalisierungs-Tauglichkeits-Check

Hannes Kühn vom Normenkontrollrat während seines Impuls
Hannes Kühn, Normenkontrollrat

Wo beim Thema digitale Verwaltung Maßnahmen nötig sind, legte Hannes Kühn vom Normenkontrollrat (NKR) dar. Er stellte den NKR-Jahresbericht sowie den Monitor Digitale Verwaltung vor, in dem der NKR der Politik kritisch auf die Finger sieht und Handlungsempfehlungen gibt. Das Thema ist in der Chefebene angekommen, aber Hannes Kühn mahnte an, dass aus Sicht des NKR ein Digitalpakt aus Bund, Ländern und Kommunen nötig sei, der mit ausreichend Budget und Personal versorgt ist. Ein solcher Digitalpakt war zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, wurde aber bislang nicht umgesetzt. Für die weiteren Aktivitäten rät der NKR, die Rechtssetzung neu zu denken und bei Gesetzesänderungen erst die Inhalte zu konzipieren, bevor Rechtstexte formuliert werden. Außerdem empfahl Hannes Kühn einen Digitalisierungs-Tauglichkeits-Check für Verwaltungsleistungen, wie er in Dänemark seit dem Sommer 2018 verpflichtend ist.

E-Government aus Bürger*innen-Sicht

Lena-Sophie Müller von der D21 stellt einige zentrale Ergebnisse des eGovernment MONITORS 2018 vor.
Lena-Sophie Müller, D21

Welche Hürden Bürger*innen bei der Nutzung von digitalen Verwaltungsangeboten haben, erläuterte Lena-Sophie Müller von der Initiative D21. Sie stellte zentrale Ergebnisse aus der kürzlich veröffentlichten Studie eGovernment MONITOR 2018 in der AG vor. Sie präsentierte dabei die Erkenntnisse aus der erstmals untersuchten „Citizen Journey“. Die „Bürgerreise“ zeigt auf, welchen Weg Bürger*innen bei einem Behördengang gehen. Hier zeigte sich, dass sie für die Informationsbeschaffung, Beratung und zum Abschluss von Behördenleistungen sehr oft aufs Amt müssen und bisher wenig online abläuft – vor allem in Deutschland.

Schüler gefragt: Was muss ein Citizen's Assistant leisten?

Das Citizen's Assistant-Team im Gespräch mit AG-Leiter Thomas Langkabel
Das Citizen's Assistant-Team im Gespräch mit AG-Leiter Thomas Langkabel

Eine Idee, wie die Bürger*innen nicht aufs Amt müssen, sondern wie das Amt zu ihnen kommt, stellten Thomas Roll, Nikolas von Stillfried Rattonitz, Sergej Alexandrov und Colin Lange vom Otto-Schott-Gymnasium Mainz-Gonsenheim vor. Die vier Schüler entwickelten ein Konzept für einen sogenannten „Citizen’s Assistant“, der bei anstehenden Verwaltungsgängen automatisch eine Benachrichtigung an die BürgerInnen schickt und ihnen aufzeigt, welche Möglichkeiten sie haben, diesen Behördengang digital oder persönlich vor Ort zu erledigen. Die Teilnehmer*innen der AG lobten das Engagement aber vor allem auch den klaren Fokus des Ansatzes auf aktive Setzen von Anreizen durch den Staat ganz nach dem Motto: „Von nichts kommt nichts“.

E-Government-Aktivitäten des Bundeskanzleramts

Dr. Tobias Plate vom Bundeskanzleramt während seines Impuls
Dr. Tobias Plate, Bundeskanzleramt

Zum Abschluss gab Dr. Tobias Plate einen Überblick darüber, welche Aufgaben das Bundeskanzleramt in der Digitalisierungspolitik hat. Mit der neuen Bundesregierung kam es zu einer Aufteilung der Zuständigkeiten beim Thema Digitalisierung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Kanzleramt. Das Kanzleramt übernahm in diesem Zuge einige Kompetenzen, die vorher beim BMI lagen. Außerdem nahm es die Rolle einer zentral koordinierenden Stelle zwischen den Ressorts der Bundesregierung ein, die sich mit Digitalisierungspolitik befassen. Dr. Plate stellte vor, wie diese neue Rolle ausgestaltet ist und wie das Kanzleramt mehr Geschwindigkeit in die Umsetzung der Digitalisierung bringen will. Über die damit zusammenhängenden Umstrukturierungen im BMI berichtete Peter Batt beim letzten AG-Treffen im Juni.

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Porträt von Alexander Köhler

Alexander Köhler, Referent Digitaler Staat (er/ihm)