Roland Dathe | Zuerst veröffentlicht im Behörden Spiegel, Juni 2018
Das Comeback des Datenschutzes
Sicherlich haben auch Sie in den letzten Wochen unzählige Mails und Nachrichten wegen der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, erhalten. Diese sorgt für ein einheitliches europaweites Datenschutzrecht. Die Verordnung ist in ihrer Tragweite weltweit ohne Vergleich und zielt darauf ab, die Rechte der einzelnen BürgerInnen an ihren Daten zu stärken.
Das dürfte ganz nach dem Geschmack eines Großteils der deutschen Bevölkerung sein. Diese gilt im internationalen Vergleich schon lange als besonders zurückhaltend, was den Umgang mit ihren Daten angeht. Beispielsweise gab es in keinem anderen europäischen Land zu großen Widerstand gegen Google-Street-View. Lange belächelte man beispielsweise in den USA diese deutschen Bedenken. Der D21-Digital-Index 2017 / 2018 fragte die Einstellungen der Menschen in Deutschland zum Umgang mit persönlichen Daten ab und zeigte: Gerade einmal zwölf Prozent fänden es in Ordnung, Anbietern im Tausch für einen Service persönliche Daten zu überlassen. Dreiviertel der Befragten lehnen ebenfalls ab, dass Unternehmen ihr Nutzerverhalten analysieren um individuelle Tarife auf dieser Basis anbieten – obwohl dies zu deutlichen Kostenersparnissen führen könnte
Menschen in anderen Ländern aus anderen Kulturen gehen wesentlich freizügiger mit ihren Daten um, teilen mehr persönliche Inhalte und sind stärker dazu bereit, sich auswerten zu lassen. Dass nicht immer alle Unternehmen oder Anbieter verantwortungsvoll mit den Daten und technischen Möglichkeiten der Auswertung umgingen, bzw. die Kontrolle darüber gewährleisten konnte, bewies jüngst etwa der Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica. Der Fall zeigte der breiten Öffentlichkeit, dass mit der Auswertung persönlicher Daten eben nicht nur zielgerichtete und auf finanziellen Profit angelegte Werbung möglich ist. Man kann sie auch zur politischen Einflussnahme einsetzen und damit beispielsweise versuchen, in Wahlkämpfe eingreifen. Gerade die Fortschritte in der Künstlichen Intelligenz, gepaart mit immensen Datenmengen erlauben immer zielgenauere Auswertungen und Rückschlüsse auf Einzelpersonen.
Da scheint eine gewisse Skepsis gegenüber der Weitergabe von Daten auch rückblickend gar nicht so verkehrt zu sein. Die DSGVO ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, um den Privatpersonen wieder mehr Rechte zu geben. Sie sorgt bereits jetzt bei NutzerInnen und Unternehmen für eine notwendige und ernsthafte Sensibilisierung im Umgang mit dem Thema. Sicher trägt die aktuelle sehr breite öffentliche Diskussion auch zu einem größeren Bewusstsein bei. Womöglich dient die Verordnung sogar über die EU hinaus als Vorbild für den Start in eine neue Ära des Datenschutzes.