Björn Stecher | zuerst veröffentlicht auf dem Verbraucherportal VIS Bayern, Dezember 2016

Computer- und Videospiele, immer häufiger mit dem englischen Begriff „Gaming“ bezeichnet, sind eine beliebte Freizeitbeschäftigung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Was in den 80er Jahren begann, ist heute eine Industrie mit einem Umsatz von über zwei Milliarden Euro allein in Deutschland. Die neueste Zielgruppe der Spieleindustrie sind sehr kleine Kinder, die bereits im Kindergartenalter eine erstaunliche Affinität zu Tablet Computern aufweisen. Das ist nicht unbedenklich, denn gerade die Jüngsten sind sehr anfällig für versteckte Kosten und ungeeignete oder das Kindeswohl gefährdende Inhalte.

Mit zunehmender Breitbandversorgung verlagern sich die Spiele auch mehr und mehr ins Internet. Sogenannte Online- oder Browsergames werden durch einen Anbieter im Internet zur Verfügung gestellt; der Gang ins Geschäft entfällt dadurch. Das Spiel muss meist nicht installiert werden, sondern wird über den Browser aufgerufen. Allerdings sind dasmit auch Risiken verbunden.

In diesem Beitrag finden Sie:

  • Wie kann man beurteilen, welche Spiele geeignet sind?
  • Welche Arten an Games gibt es und welche Gefahren bergen sie?
  • Worauf sollten Sie als Erwachsener achten?
  • Wie sind Kinder und Jugendliche geschützt?

 

Wie kann man beurteilen, welche Spiele geeignet sind?

Computer- und Videospiele können Kindern und Jugendlichen schaden. Gewaltverherrlichung, z.B. durch sogenannte „Ego-Shooter“ und das nicht unerhebliche Suchtpotential der Games sind ernst zu nehmende Risiken.
Auf der anderen Seite kann Gaming aus pädagogischer Sicht zu empfehlen sein; einige Spiele vermitteln Grundlagen für den späteren Erwerb von technischen und kommunikativen Fähigkeiten oder eignen sich zum Spracherwerb.

 

Welche Arten an Games gibt es und welche Gefahren bergen sie?

Zu den klassischen Gaming Genres gehören Jump & Run Games. Hier muss die Spielfigur durch Lauf- und Sprungbewegungen durch den jeweiligen Spielabschnitt gesteuert werden. Ähnlich wie (Auto-) Rennspiele sind sie in der Regel unbedenklich.

Kampfspiele oder Beat ’em ups sind meist brutal und nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. Absolut Tabu sollten Shooter/ Ego-Shooter sein. Hier muss der Spieler ein bestimmtes Ziel erreichen und sich den Weg dahin mit Schusswaffen freikämpfen. Die dabei gezeigten Bilder sind mitunter sehr detailgetreu und können gerade jüngere Kinder verstören.

Vorsichtig sollten Eltern und andere Betreuungspersonen auch mit Abenteuerspielen (die Spielfigur muss unter Lösung von Rätseln und Aufgaben durch eine Spielgeschichte gesteuert werden) und Rollenspielen (hier schlüpft der Spieler in eine selbst gewählte Rolle, in der er phantastische Welten erobert) sein. Gerade diese Games bergen Suchtpotential. Und allzu oft wird die virtuelle Welt zur Flucht vor Alltagsproblemen genutzt.

Bei Kindern und Jugendlichen ist deshalb unbedingt darauf zu achten, dass die Spielzeiten nicht überhand nehmen. Je nach Alter wird eine Spieldauer von 20 bis 120 Minuten pro Tag als Maximalwert empfohlen.

Anders sieht es bei den sogenannten Serious Games aus. Hier sehen Pädagogen großes Lernpotential, denn Kern dieser Spiele ist die spielerische Vermittlung ernster (englisch „serious“) Themen. Sie kommen deshalb zunehmend auch im Schulunterricht zum Einsatz, um zum Beispiel komplexe Zusammenhänge aus der Biologie oder die Entstehung eines politischen Konflikts anschaulich zu vermitteln.

 

Worauf sollten Sie als Erwachsener achten?

  • Vergewissern Sie sich, ob der Anbieter alle rechtlich relevanten Informationen bereithält. Sind die AGBs verständlich? Gibt es ein vollständiges Impressum und eine Altersempfehlung der USK?
  • Browser-Games erfordern oft eine Registrierung. Geben Sie in Registrierungsformularen so wenige Daten wie möglich ein. Prüfen Sie die Datenschutzerklärung. Verwenden Sie sichere Passwörter (Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) und geben Sie diese nicht an Dritte weiter. Bei Browser-Games gelten die Sicherheitsanforderungen, die bei der Internetnutzung immer zu beachten sind, also ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine aktivierte Firewall.
  • Überprüfen Sie bei Game-Abonnements die Nutzungsbedingungen und achten Sie auf versteckte Zusatzkosten. Auch Angebote, bei denen Spieler sich durch vermeintlich kleine Beträge eine bessere Ausstattung zusammenstellen können, sind oft Kostenfallen, in die Kinder unbedarft tappen. Um den Überblick über die Kosten zu behalten, empfiehlt sich bei Kindern und Jugendlichen prinzipiell die Verwendung von Prepaid-Kreditkarten.

 

Wie sind Kinder und Jugendliche geschützt?

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Computer- und Videospiele finden sich im Jugendschutzgesetz (JuSchG): Nach dem JuSchG dürfen Computer- und Videospiele nur dann an Kinder und Jugendliche im Laden vertrieben werden, wenn sie einer Prüfung durch die sogenannte Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK unterzogen wurden.
Die Freigabe erfolgt in Altersstufen (zum Beispiel “ab 6 Jahre“). Den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Online-Games kann die USK jedoch nicht überwachen.

Der zwischen den Ländern geschlossene Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regelt auch die im Internet abrufbaren Online-Angebote. Er sieht jedoch keine Alterseinstufungen vor und gibt eher grundsätzliche Vorgaben, wonach sichergestellt werden muss, dass „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote durch Kinder üblicherweise nicht wahrgenommen werden können“.

Games können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wegen unsittlicher, verrohend wirkender oder wegen zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizender Inhalte indiziert werden. Befinden sich Spiele auf dem Index, so dürfen sie Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.