Digitale Grundversorgung muss soziales Grundrecht werden

Die neue D21-Studie „Digital Skills Gap 2025“ zeigt: Digitale Ausgrenzung ist ein strukturelles Problem. Schwierige Wohnverhältnisse, geringes Einkommen und fehlende digitale Ausstattung behindern digitale Teilhabe. Die Initiative D21 fordert deshalb eine digitale Grundversorgung als soziales Grundrecht.

Berlin. Wer in herausfordernden Wohnverhältnissen lebt oder nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, hat deutlich schlechtere Chancen, digitale Kompetenzen aufzubauen. Diese ernüchternden Ergebnisse liefert die Sonderauswertung „Digital Skills Gap 2025“ der Initiative D21. Nur 27 Prozent der Menschen in schwierigen Wohnsituationen und 32 Prozent der Einkommensschwachen verfügen über digitale Basiskompetenzen – in der Gesamtbevölkerung sind es 49 Prozent.

Die Ursachen sind strukturell: fehlende Rückzugsorte, geteilte Geräte, unzureichender oder teurer Internetzugang und ein Mangel an Unterstützung im persönlichen Umfeld. Wer wenig Platz, wenig Geld und kein stabiles Netz hat, bleibt digital abgehängt – und damit oft auch von Bildung und Teilhabe ausgeschlossen.

Der Digital Skills Gap ist kein individuelles Versagen – er ist ein strukturelles Problem. Wer keinen Laptop hat, das Datenvolumen rationieren muss oder keinen ruhigen Ort zum Lernen findet, bleibt vom digitalen Fortschritt ausgeschlossen – mit gravierenden Folgen für Bildungs- und Beschäftigungschancen und gesellschaftliche Teilhabe.
Lena-Sophie Müller, CEO der Initiative D21

Digitale Teilhabe ist Grundrecht – kein Privileg

Auch Expert*innen aus Sozialforschung und internationaler Praxis bestätigen: Digitale Teilhabe hängt stark von Lebensumständen ab und braucht klare sozialpolitische Antworten. Für Greta Schabram, Referentin für Sozialforschung und Wohnen im Paritätischen Gesamtverband, ist klar:

Digitale Teilhabe darf kein Privileg sein, sondern muss Teil eines gerechten Sozialstaats werden. Menschen in prekären Lebenssituationen fehlt es oft an zentralen Ressourcen: Geräte, Internetzugang, Zeit, Unterstützung. Selbst geschenkte Technik hilft wenig, wenn das Wissen fehlt, sie zu nutzen.
Greta Schabram, Der Paritätische Gesamtverband

Die britische Expertin Dr. Emma Stone von der Good Things Foundation verweist auf internationale Lösungsansätze. Das von ihr mitentwickelte Konzept eines Minimum Digital Living Standard beschreibt digitale Grundversorgung als unverzichtbaren Bestandteil sozialer Infrastruktur – vergleichbar mit Strom oder Heizung. Ein solcher Mindeststandard für digitales Leben umfasst demnach Zugang zu einem Internetanschluss, geeignete Geräte sowie die digitalen Fähigkeiten und das Wissen, das Menschen benötigen, um sie zu benutzen.

Es geht um mehr als Technik. Digitale Teilhabe ist eine Frage von Würde und Chancengerechtigkeit.
Emma Stone, Good Things Foundation

Forderung: Digitale Grundversorgung sozialpolitisch verankern

Ähnliche Lösungsansätze fordert die Initiative D21 auch für Deutschland: Bund, Länder und Kommunen sollten digitale Teilhabe als Grundbedürfnis anerkennen und in ihren sozialpolitischen Programmen sowie der kommunalen Infrastruktur verankern. Konkret bedeutet dies, das soziokulturelle Existenzminimum um eine digitale Grundversorgung zu erweitern und somit an die Realität der digitalen Transformation anzupassen. Nur so lässt sich die digitale Chancenlücke des Digital Skills Gaps in strukturell benachteiligten Lebenslagen wirksam schließen.

Digitale Kompetenz entscheidet über Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Ihre Verteilung ist derzeit alles andere als gerecht. Deshalb braucht es jetzt eine umfassende digitale Kompetenzoffensive, die Lebenslagen, Bildungszugänge und berufliche Realitäten berücksichtigt. Ohne die richtigen strukturellen Bedingungen wird sie ihre Wirkung jedoch nicht entfalten können. Deshalb muss die digitale Grundversorgung zum sozialen Grundrecht werden.
Lena-Sophie Müller, CEO der Initiative D21