Stellungnahme zum Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
Das Bundesministerium für Inneres hat am 15. Dezember 2016 um Stellungnahme zur Änderung des E-Government-Gesetzes in Bezug auf Open Data gebeten.
Ziel des “Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes” (Open-Data-Gesetz) ist es, Verwaltungsdaten des Bundes durch die öffentliche und unentgeltliche Bereitstellung gesamtgesellschaftlich nutzbar zu machen. Es schließt sinnvoll an die wichtigen Aktivitäten und richtigen Empfehlungen des Open Data Aktionsplans an.
Die Initiative D21 begrüßt dies und beteiligt sich gerne am Diskurs darüber, wie dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben ausgestaltet werden soll.
Das geplante Open-Data-Gesetz ermöglicht eine schlanke, aber zugleich wirkungsmächtige Umsetzung einer Idee, die sich in den letzten 10 Jahren weltweit etabliert hat. Es wird einen entscheidenden Beitrag zum erfolgreichen Verwaltungshandeln und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes sowie für eine offene und sichere demokratische Gesellschaft leisten.
Open Data-Gesetze sind deshalb grundlegend für unsere sich digitalisierende Gesellschaft, weil sie (a) die Basis von gesamtgesellschaftlichen Mehrwertdiensten bilden, (b) die Legitimität von Verwaltungshandeln erhöhen und (c) die Qualität von und die Sicherheit im Umgang mit Verwaltungsdaten erhöhen.
Ein Open-Data-Gesetz des Bundes ist der Anfang eines Kulturwandels, der staatliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Organisationen auf allen Ebenen unseres Landes betrifft. Mit dem vorliegenden Gesetz übernimmt der Bund somit auch eine entsprechende Vorbildfunktion in Deutschland. Idealerweise werden die entsprechenden Regelungen von den Ländern und Kommunen übernommen und erreichen so auch dort ihre Wirkung.
- Die Initiative D21 regt in der Stellungnahme u. a. an zu präzisieren, dass auch bereits einmal zur Verfügung gestellte Datensätze einer fortlaufenden Aktualisierung als Offene Daten unterliegen und diese nicht nur die einmalige Erhebung betrifft.
- Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Entgeltfreiheit sowie die uneingeschränkte Weiterverwendbarkeit der Daten essentiell für die weitere zukunfts- und innovationsorientierte Entwicklung von Open Data ist.
Ansprechpartner
Dr. Philipp Müller
Präsidiumsmitglied
philipp.mueller@initiatived21.de
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:
Lena-Sophie Müller