Wem gehören Daten?

Zahl des Monats: 24.000 – Moderne Flugzeug haben 24.000 Messpunkte, mit denen Daten erhoben werden. Unklar ist, wem diese Daten „gehören“ und wer diese nutzen darf.

Patricia Scheiber | Zuerst veröffentlicht im Behörden Spiegel, Oktober 2018

Ob Triebwerksdrehzahl, Treibstoffverbrauch, Kabinendruck oder -temperatur, ein modernes Flugzeug zeichnet so ziemlich alles auf. 24.000 Messpunkte liefern auf diese Weise etwa 1,5 Terabyte Daten – pro Tag. Über diese Daten entflammte jüngst ein Streit zwischen der Lufthansa, Airbus und Boeing. Die Fluggesellschaft streitet mit den Flugzeugherstellern darüber, wem diese Daten gehören und wer diese nutzen darf. Für beide Parteien sind die erhobenen Daten wertvoll, denn deren Auswertung ermöglicht es, Flugzeuge vorausschauend zu warten – wichtige Informationen sowohl für Flugzeugbetreiber als auch Hersteller.

Dieser Streit ist nur ein Beispiel dafür, dass eine rechtliche Regulierung der digitalen Ökonomie fehlt. Die Frage dabei ist, macht es überhaupt Sinn, von einem „Eigentum“ an Daten zu sprechen und was macht Daten überhaupt wertvoll?

Betrachtet man Daten ganz nüchtern, handelt es sich dabei um eine Abfolge von Zeichen und Symbolen. Daten sind beliebig oft reproduzierbar, damit gibt es keine „natürliche“ Knappheit von Daten. Oft bestehen aber rechtliche oder technische Einschränkungen, um an Daten zu gelangen. Welchen Wert haben solche Daten? Stellen nicht vielmehr die aus den Daten gezogenen Informationen und Erkenntnisse den eigentlichen Mehrwert von Daten dar?

Besonders wertvolle Erkenntnisse lassen sich durch die Verknüpfung von Daten gewinnen. Die Daten dafür können aus unterschiedlichen Quellen kommen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können dann aber nicht einem einzelnen „Besitzer“ zugeordnet werden. Jede der an der Generierung von Daten beteiligten Institutionen könnte für sich beanspruchen, dass ohne ihr Zutun die Gewinnung von Informationen und Erkenntnissen nicht möglich wäre und hätte somit einen Anspruch auf die Hoheit der Daten.

Darum geht es auch in dem Streit von der Lufthansa, Airbus und Boeing. Alleinige Hoheit über die Daten und Informationen bedeutet nämlich auch die Verfügungsgewalt über die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Mit einer alleinigen Datenhoheit einzelner Akteure entsteht eine „Daten-Marktmacht“. Damit daraus keine Datenmonopole entstehen und ein fairer Handel mit den Daten zum Wohle aller beteiligter Marktteilnehmer möglich ist, bedarf es einer selbstverpflichtenden oder gesetzlichen Regulierung. Rechtliche Bestimmungen dafür fehlen derzeit aber noch. Wie eine faire Beteiligung unterschiedlicher Akteure am Datenwertschöpfungsprozess aussehen könnte, diskutiert die Initiative D21 in einem gerade erschienenen Denkimpuls zu „Datenhoheit – Gerechtigkeitsfrage in einer digitalen Gesellschaft“.