Vorstand
Präsidium
Das Präsidium ist das Lenkungsgremium des Vereins und vor allem für Beschlüsse zuständig, die die tägliche Arbeit des Vereins und die Außendarstellung betreffen. Das Präsidium bildet den Vorstand iSd. § 26 BGB und wird von den Mitgliedern des Gesamtvorstandes aus seinen Reihen ernannt.
Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und ist vor allem für die Projektorganisation innerhalb der Schwerpunktbereiche sowie für Strategiefragen zuständig. Der Gesamtvorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.