Erste gemeinsame Definition für Corporate Digital Responsibility: Meilenstein für verantwortungsbewusste Gestaltung der Digitalisierung
Trotz wachsender Bedeutung in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik fehlte bislang eine übergreifende, allgemein akzeptierte Definition von Corporate Digital Responsibility. Gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Verwaltung schließt die Initiative D21 nun diese Lücke und hebt den Diskurs um CDR auf ein neues Level.
In den vergangenen Jahren hat das Konzept der Corporate Digital Responsibility (CDR) an Aufmerksamkeit gewonnen. Unternehmen, Forschende und politische Initiativen haben eigene Definitionen entwickelt – häufig mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Diese Vielfalt bereicherte zwar die Debatte, erschwerte jedoch Anschlussfähigkeit und konkrete Umsetzung. Ohne eine übergreifende, allgemein anerkannte Definition fehlte ein gemeinsames Verständnis, auf dem wissenschaftliche Analysen, regulatorische Maßnahmen und unternehmerische Strategien aufbauen konnten.
An dieser Stelle setzt der neue Denkimpuls an: Er liefert erstmals eine Formulierung, die von etlichen relevanten Stakeholder-Gruppen getragen wird. Sie lautet:
CDR steht für ganzheitliches verantwortungsbewusstes Handeln von Unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen digitaler Technologien und Daten.
Die Definition macht CDR leichter operationalisierbar, ist anschlussfähig für regulatorische und unternehmerische Rahmenwerke und fördert den strukturierten Transfer zwischen Theorie und Praxis.
Gemeinsame Definition durch breiten Expert*innenkonsens
Entstanden ist die CDR-Definition in einem interdisziplinären Prozess, den Dr. K. Valerie Carl (Goethe-Universität Frankfurt am Main) und Dr. Marie Blachetta (Initiative D21) initiiert haben.
Aufbauend auf einer systematischen Analyse bestehender Beschreibungen und Rahmenwerke aus Forschung und Praxis haben sie einen Vorschlag erarbeitet, der in mehreren Iterationsrunden mit Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen diskutiert und geschärft wurde. Bei einem Workshop wurden zentrale Formulierungen gemeinsam überprüft, strittige Begriffe diskutiert und schließlich eine Version verabschiedet, die alle mittragen konnten. Der Prozess selbst ist damit ein Beispiel für gelebte digitale Verantwortung: offen, partizipativ und interdisziplinär. Er kann im Denkimpuls nachvollzogen werden.
Für die Initiative D21 ist dieser Denkimpuls ein weiterer Meilenstein in einem langen Engagement für das Feld der Corporate Digital Responsibility. In der AG Digitale Ethik hat das D21-Netzwerk das Thema frühzeitig auf die Agenda gesetzt, als es in vielen Unternehmen noch kaum präsent war. D21-Projekte wie die Digital Future Challenge, die Studierende an Fragen der digitalen Verantwortung heranführt, oder das CDR-Online-Magazin haben den Diskurs maßgeblich bereichert.
Gemeinsame CDR-Definition unterstützen
Die Veröffentlichung des Denkimpulses und damit der gemeinsamen CDR-Definition soll nicht das Ende, sondern der Beginn einer breiteren Anwendung sein. Daher haben die Initiative D21 und die Autor*innen weitere Interessierte aus dem CDR-Kontext eingeladen, sich der Definition als Unterstützer*in anzuschließen. Der offizielle Unterstützungszeitraum ist mittlerweile abgelaufen, aber sie können die Definition selbstverständlich jederzeit benutzen! So soll daraus ein lebendiges, wachsendes Commitment entstehen – für eine verantwortungsvolle Gestaltung der digitalen Welt.